Wann darf man chlöpfen?

Damit die bösen Geister durch die Geisslechlöpfer vertrieben und nicht die Quartierbewohner verärgert werden, darf nur wie folgend die Geissle geschwungen werden:

  • grundsätzlich ab dem 3. November bis zum 8. Dezember
  • Werktags zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags nur ab 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wir bitten euch, immer Leuchtbandagen oder Leuchtwesten zu tragen. Ebenfalls sollen riskante Orte wie verkehrsintensive Plätze oder auch die ruhebedürftigen Standorte um Spitäler und Alterssiedlungen gemieden werden.