Damit die bösen Geister durch die Geisslechlöpfer vertrieben und nicht die Quartierbewohner verärgert werden, darf nur wie folgend die Geissle geschwungen werden:
- grundsätzlich ab dem 3. November bis zum 8. Dezember
- Werktags zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags nur ab 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Wir bitten euch, immer Leuchtbandagen oder Leuchtwesten zu tragen. Ebenfalls sollen riskante Orte wie verkehrsintensive Plätze oder auch die ruhebedürftigen Standorte um Spitäler und Alterssiedlungen gemieden werden.